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Rechtliches Gehör: BVerfG hebt AG-Urteil zu Inkassokosten auf

Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es, dass Gerichte den Kern des Parteivorbringens beachten, wenn dieses für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist. Dies hat das BVerfG entschieden (Az. 2 BvR 2139/21). Ein Schweigen des Gerichts lasse hingegen den Schluss zu, dass der Vortrag…